Globalverischerung für das landwirtschaftliche Personal
Die Freiburgische Landwirtschaftskammer bietet Ihnen eine profesionnelle Qualitätsdienstleistung, um Ihrem Personal dank der Globalversicherung einen optimalen Versicherungsschutz zu gewährleisten.
Ihre profesionnelle Organisation passt sich den Anforderungen
Ihres Betriebes und Ihrer Familie in allen Versicherungsbelangen an.
Im Rahmen der Globalversicherung versichert der Arbeitgeber seine familienfremden Angestellten für folgende Versicherungsbranchen:
- Unfallversicherung gemäss Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG)
- Krankentaggeld (VVG)
- Obligatorische Krankenpflegeversicherung (KVG) und Zusatzversicherung AGRI-spezial (VVG)
- Pensionskasse gemäss Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG)
Eine ganzheitliche Lösung
Gemäss kantonalem Normalarbeitsvertrag für die Landwirtschaft ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, sein familienfremdes Personal wie folgt zu versichern:
- Obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP)
- Krankentaggeldversicherung (KT)
- Unfallversicherung gemäss UVG
- Berufliche Vorsorge gemäss BVG
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, jeden Monat eine vollständige Lohnabrechnung inkl. Überzeit- und Freizeitkontrolle zu erstellen. Wichtig ist auch, dass diese monatliche Lohnabrechnung von beiden Parteien unterschrieben ist und jede Partei ein Exemplar erhält.
Der AGRI Freiburg stellt Ihnen eine Online-Plattform zur Personalverwaltung zur Verfügung. Wenn Sie mehr darüber erfahren wollen, klicken Sie untenstehend Link.